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Der Krieg der Nato in Jugoslawien

Tagesberichte über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe

71./72. Kriegstag - 4.6.1999

Die jugoslawische Regierung und das Parlament Serbiens stimmen den G-8-Forderungen zu

Die Verhandlungen des finnischen Präsidenten Ahtisaari und des russischen Sonderbeauftragten Tschernomydrin mit der jugoslawischen Führung führten am 3. Juni zu einer Einigung auf "Prinzipien zur Lösung der Kosovo-Krise". Im wesentlichen beziehen sich die 12 Prinzipien auf die Vorbedingungen der Nato und G-8-Staaten zur Einstellung der Nato-Luftangriffe. In der Medienberichterstattung und den Äußerungen der Staats- und Regierungschefs auf dem Kölner EU-Gipfel werden die 12 Punkte als "Kosovo-Friedensplan" dargestellt, und die vorläufige Einigung als "Durchbruch zum Frieden". Sie wurde sofort in den Mittelpunkt der Inszenierung des Kölner EU-Gipfels gestellt, um sie als Ergebnis der angeblichen "Friedensbemühungen" der EU und insbesondere der Bundesregierung erscheinen zu lassen. Tatsächlich handelt es sich dabei um die Durchsetzung eines imperialistischen "Friedens"-Diktats, das bis zuletzt mit weiteren Luftangriffen herbeigebombt werden soll. So erklärte die Nato, daß sie ihre Luftangriffe auf Jugoslawien fortsetzt, bis "ein Rückzug der serbischen Truppen aus der Provinz erkennbar ist". (FR 4.6.99)

In der Pressekonferenz auf dem EU-Gipfel in Köln verwies der finnische Präsident Ahtisaari darauf, daß die Vorverhandlung zwischen der USA, der EU und Rußland auf dem Petersberg bei Bonn wesentlich langwieriger gewesen seien, als die Verhandlungen in Belgrad. Verantwortlich dafür sind vor allem Widersprüche seitens der USA, die eine Auswechslung der Milosevic-Regierung bevorzugen würde und einen Bodenkrieg nicht ausschließt. Der Verhandlungserfolg wird in der Weltpresse in erster Linie dem Konto der EU und Rußlands zugeschlagen. Der EU-Gipfel kündigte darüberhinaus einen verstärkten eigenständigen machtpolitischen Kurs an, insbesondere den Ausbau der WEU, was die Widersprüche zu den USA vergrößert.

Tatsächlich ist der 12-Punkte-Katalog (siehe unten) vage formuliert und wird bereits unterschiedlich ausgelegt. So verweist laut International Herald Tribune die jugoslawische Führung auf Zugeständnisse der Nato gegenüber dem Abkommen von Rambouillet, die es ihr erst ermöglicht hätten, dem Katalog zuzustimmen. Diese Zugeständnisse lägen in dem UN-Mandat für die Führung der internationalen Besatzungstruppe und der Übergangsverwaltung im Kosovo, in der Beteiligung Rußlands an der "Sicherheitspräsenz" sowie in der angeblichen Wahrung der Souveränität Jugoslawiens. Tatsächlich wird in dem 12-Punkte-Katalog nicht ausdrücklich auf die weitgehende Beschneidung der staatlichen Souveränität Jugoslawiens verzichtet, wie sie das Abkommen von Rambouillet vorsieht.

Ein Hintergrund der Zustimmung Milosevics liegt in seinen innenpolitischen Schwierigkeiten und im zunehmenden Widerstand gegenüber seiner Politik.

Wortlaut des 12-Punkte-Katalogs

"Um bei einer Lösung der Kosovo-Krise voranzukommen, sollte ein Abkommen nach den folgenden Prinzipien erreicht werden:

1. Ein sofortiges und nachprüfbares Ende der Gewalt und Unterdrückung im Kosovo.

2. Ein überprüfbarer Rückzug aller Militär-, Polizei- und paramilitärischen Kräfte aus dem Kosovo nach einem zügigen Zeitplan.

3. Die Stationierung einer wirksamen, internationalen zivilen Präsenz und einer Sicherheitspräsenz im Kosovo unter UN-Aufsicht, die so tätig werden, wie es gemäß Kapitel 7 der UN-Charta entschieden werden kann, und die in der Lage sind, die Erreichung gemeinsamer Ziele zu garantieren.

4. Eine internationale Sicherheitspräsenz mit wesentlicher Nato-Beteiligung muß unter einheitlicher Kontrolle und einheitlichem Kommando stationiert und ermächtigt werden, eine sichere Umgebung für alle Bewohner im Kosovo zu erreichen und die sichere Rückkehr der vertriebenen Personen und der Flüchtlinge in ihre Häuser zu ermöglichen.

5. Die Einrichtung einer Übergangsverwaltung für den Kosovo, die der UN-Sicherheitsrat beschließen wird und unter der die Bevölkerung des Kosovo eine substantielle Autonomie innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien genießen wird. Die Übergangsverwaltung wird während der Zeit der demokratischen Übergangs- und Selbstverwaltungsinstitutionen eine befristete Autorität sicherstellen sowie die Bedingungen für ein friedliches und normales Leben aller Bürger im Kosovo schaffen.

6. Nach dem Rückzug wird einer vereinbarten Zahl von serbischen Offiziellen die Rückkehr erlaubt, um folgende Aufgaben zu erfüllen: die Verbindung zu der internationalen zivilen Mission und der internationalen Sicherheitspräsenz, die Markierung von Minenfeldern, die Aufrechterhaltung einer Präsenz an Orten des serbischen Kulturerbes, die Aufrechterhaltung einer Präsenz an wichtigen Grenzübergängen.

7. Sichere und ungehinderte Rückkehr aller Flüchtlinge und der Vertriebenen unter Aufsicht des UNHCR und ungestörter Zugang für humanitäre Organisationen in den Kosovo.

8. Ein politischer Prozeß mit dem Ziel, ein politisches Übergangsabkommen zu erreichen, das eine wesentliche Autonomie für das Kosovo sicherstellt - in voller Berücksichtigung des Abkommens von Rambouillet, der Prinzipien der Souveränität und territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien und anderer Staaten in der Region ebenso wie der Entmilitarisierung der Kosovo-Befreiungsarmee. Die Gespräche zwischen den Parteien darüber sollten die Einrichtung demokratischer Selbstverwaltungsinstitutionen nicht verzögern oder stören.

9. Ein allgemeiner Ansatz für die wirtschaftliche Entwicklung der Krisenregion. Dies würde die Ausführung eines Stabilitätspakts für Südosteuropa, breite internationale Beteiligung zur Förderung von Demokratie und wirtschaftlichem Wohlstand sowie Stabilität und regionale Zusammenarbeit einschließen.

10. Das Ende militärischer Aktivitäten wird von der Annahme der aufgelisteten Prinzipien und von der gleichzeitigen Befolgung anderer zuvor ermittelter Elemente abhängen, die in der Fußnote unten aufgeführt sind. Dann wird ein militärisch-technisches Abkommen vereinbart, das unter anderem zusätzliche Modalitäten bestimmt, darunter die Rolle und Funktion jugoslawischer, das heißt serbischer Offizieller im Kosovo.

11. Der Prozeß des Rückzugs schließt einen in Abschnitte unterteilten, genauen Zeitplan und die Abgrenzung einer Pufferzone in Serbien ein, hinter die sich die Truppen zurückziehen.

12. Die zurückkehrenden Kräfte: Die Ausrüstung der zurückkehrenden Kräfte, die Reichweite ihrer funktionalen Verantwortlichkeiten, der Zeitplan für ihre Rückkehr, die Bestimmung der geographischen Gebiete für ihre Tätigkeiten, die Regeln für ihre Beziehungen zu der internationalen Sicherheitspräsenz und der internationalen zivilen Mission."

5 - 6.000 Teilnehmer an der zweiten Demonstration gegen die EU-Gipfel in Köln

Bereits am 29. Mai beteiligten sich 30.000, zum Teil internationale Teilnehmer an der ersten Demonstration gegen die Gipfel-Treffen in Köln. Zur zweiten Demonstration, nur fünf Tage später am 3. Juni, kamen rund 5 bis 6.000 Teilnehmer. Die Teilnehmer waren vorwiegend Jugendliche. Darunter auch wieder einzelne internationale Teilnehmer, unter anderem eine Delegation von Bauern aus Indien. Aufgerufen hatte das "Bundesweite linksradikale Plenum gegen den EU- und Weltwirtschaftsgipfel", eine Aktionseinheit verschiedener Gruppen aus dem autonomen Spektrum, der "Ökologischen Linken", der DKP, SDAJ usw. Die Auftaktveranstaltung mußte verlegt werden, weil der angemeldete Platz im unmittelbaren Zentrum der Stadt (und damit in "Nähe" des Gipfel-Tagungsort) und die gesamte Demonstrationsroute kurzfristig verboten worden war. Mehr oder weniger war die gesamte Innenstadt von Polizeikräften abgeriegelt.


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