"(...) ’Terrorismus ist ein Verbrechen und deshalb
Angelegenheit der Strafverfolgung, der Polizei und Justiz’, stellen
Petra Pau und Katina Schubert fest, um dann zu fordern: ‘Möglichst
schnell sollte die Terrorkonvention der Vereinten Nationen die rechtliche
Grundlage für die Bekämpfung des Terrorismus ... werden’.
Welche (Anti-)Terrorkonvention der UNO ist hier gemeint? Wahrscheinlich
diejenige, die auf einen Vorschlag Indiens zurückgeht und seit einigen
Jahren in den zuständigen Gremien der UN-Generalversammlung beraten
wird. (...) Die USA lehnen zum Beispiel schon den Gedanken, es könne
so etwas wie Staatsterrorismus geben, strikt ab. Umstritten ist auch,
ob zu ‘Terrorismus’ auch die Terrorisierung von Staaten und Menschen durch
internationale Konzerne gerechnet werden soll. Die Verantwortlichen des
US-Chemiekonzerns, der für das furchtbare Chemie-Unglück von
Bophal verantwortlich ist, sind bis heute nicht nach Indien ausgeliefert
worden. Gleiches gilt für internationale Banken und den IWF, die
durch Finanzspekulationen ganze Gesellschaften in soziale Not stürzen.
Auf der Ebene der Europäischen Union beraten die
Innen- und Justizminister derzeit eine Definition von ‘Terrorismus’, bei
der die ‘Einschüchterung der Bevölkerung’ durch ‘widerrechtliche
Inbesitznahme oder Beschädigung von öffentlichen Verkehrsmitteln,
der Infrastruktur, allgemein zugänglichen Orten und Eigentum’ als
‘Terror’ bewertet wird. (...) Wenn es nach der derzeit in der EU diskutierten
‘Terrorismus’-Definition geht, wären die Hitler-Attentäter des
20. Juli 1944 und andere Widerstandskämpfer der Nazizeit heute
‘Terroristen’, würden Nelson Mandela, der ANC und Kämpfer anderer
Befreiungsbewegungen der Vergangenheit heute als ‘Terror-isten’ geächtet.‘Mittel
wie Rasterfahndung betrachten wir mit erheblicher Skepsis und Kritik’,
heißt es weiter in dem Papier. (...) Jede Rasterfahndung ist ein
Verstoß gegen das rechtsstaatliche Gebot der Unschuldsvermutung,
hebt diesen Grundsatz für viele Menschen auf und bringt sie unter
Verdacht - bis hin zu polizeilichen Besuchen zu Hause und am Arbeitsplatz.
1,4 Millionen Menschen werden allein in Nordrhein-Westfalen derzeit
auf diese
Weise überprüft. Würden andere Länder
genauso verfahren, dann würden bundesweit etwa 7,5 Millionen Menschen
ohne irgendeinen konkreten Straftatvorwurf von der Polizei überprüft.
Weshalb? Weil die Polizei unter diesen Millionen Menschen eine unbekannte
Zahl bisher nicht auffällig gewordener sogenannter ‘Schläfer’
vermutet, die bisher keine Straftaten begangen haben, öffentlich
keine Verbindungen zu ‘Extremisten’ pflegen, hoch qualifiziert sind und
möglicherweise aus islamischen Ländern stammen? Welche absurden
Probleme bei der Rasterfahndung auftreten können, hat der Leiter
des Brandenburger Verfassungsschutzes deutlich gemacht, als er kürzlich
im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau seines Amtes beklagte: ‘Wir
haben ein Rekrutierungsproblem. Das Profil der künftigen Mitarbeiter
gleicht dem der per Rasterfahndung Gesuchten.’ (...)
Pau und Schubert schreiben: ‘Wir wollen ... sofort
die Geheimdienstarbeit auf ihre eigentlichen Aufgaben, die Vorfeldaufklärung
konzentrieren.’ Mit dieser Formulierung wird deutlich, dass Geheimdienste
in den Augen der Autorinnen nicht überflüssig sind, sondern
sehr wohl - wie auch immer definierte - sinnvolle, ‘eigentliche’ Aufgaben
haben. Das wäre der Einstieg in die Akzeptanz von Verfassungsschutz-
und anderen Geheimbehörden. (...)
Geheimdienste unterliegen nicht dem Legalitätsprinzip.
Sie sind kaum bis gar nicht kontrollierbar. Wären sie das, wären
sie nicht mehr geheim. Sie sind eine Gefahr für jede demokratische
Ordnung. (...) Geheimdienste produzieren keine Sicherheit, sondern im
besten Fall Skandale und Pleiten. In anderen Fällen, die wir etwa
aus Thüringen kennen, sind Mitarbeiter von Geheimdiensten aktiv in
schwere Straftaten verwickelt. Im schlimmsten Fall siehe bin Laden, siehe
die Taliban, die Liste ist verlängerbar - produzieren die Dienste
genau den Terror, vor dem sie uns nun angeblich schützen sollen."