| Petersberger Abkommen
Nach neuntägigen
Verhandlungen hat sich die Afghanistan-Konferenz auf dem Peters-berg bei
Bonn am Mittwoch [ 05.12.01] auf ein Abkommen für eine politische
Übergangs-ordnung nach dem Sturz des Taliban-Regimes in Kabul geeinigt: 1. Für die Dauer
von rund sechs Monaten wird die Macht auf eine erste Interimsgewalt (inte-rim
authority) übertragen. Mit sofortiger Wirkung ist sie auch Hüterin
der Souveränität Af-ghanistans und nimmt den Sitz Afghanistans
bei den Vereinten Nationen ein. Dann folgt für weitere 18 Monate
eine zweite Übergangsgewalt (transitional authority). Nach diesem
Zeit-raum von mindestens zwei Jahren sollen erste demokratische Wahlen
stattfinden (also frü-hestens im Jahr 2004). 2. Zunächst wird
für den ersten Zeitraum von sechs Monaten kurzfristig eine erste
provisori-sche Regierung (interim administration) gebildet. Dieses 30-köpfige
Kabinett besteht aus einem Regierungschef (Hamid Karsai), fünf Stellvertretern
und 24 weiteren Mitgliedern oder Ministern. Die offizielle Machtübergabe
erfolgt am 22. Dezember 2001 in Kabul. 3. Zugleich soll ein
unabhängiger Sonderausschuss (21 Mitglieder) Vorbereitungen für
die Einberufung einer Ratsversammlung afghanischer Stämme (Loya Jirga)
treffen. Diese Sondersitzung soll innerhalb von sechs Monaten (also bis
Ende Frühjahr 2002) einberufen werden. Diese Sitzung wird vom Ex-Monarchen
Zahir Shah eröffnet. 4. Die Sonder-Loya
Jirga soll dann über eine festere Übergangsgewalt mit einer
um-fassenderen Übergangsregierung (transitional administration) entscheiden.
Sie soll für die Dauer der zweiten 18-monatigen Übergangsordnung
im Amt bleiben, ... (und) ... wählt auch ein Staatsoberhaupt für
die Übergangsperiode. Eine verfassungsgemäße Loya Jirga
soll innerhalb dieser 18 Monate einberufen werden, um eine neue Verfassung
zu verabschie-den. 5. Mit dem Machtwechsel
am 22. Dezember 2001 müssen alle Mudschahedin, afghanischen Streitkräfte
und bewaffnete Gruppen unter die Befehlsgewalt und Kontrolle der Interimsge-walt
gestellt werden. 6. Die oberste Rechtsgewalt
soll von einem noch zu bildenden Obersten Gerichtshof ausge-übt werden.
Ein Rechtssystem nach internationalen Standards und afghanischer Rechts-tradition
soll aufgebaut werden. 7. Die provisorische
Regierung errichtet mit Hilfe der UNO eine Zentralbank. 8. Die Interimsgewait
setzt mit UNO-Unterstützung eine unabhängige Menschenrechtskom-mission
ein. 9. Die Sicherheit
während des Übergangsprozesses soll so rasch wie möglich
auch durch ei-ne internationale Sicherheitstruppe unter UNO-Mandat garantiert
werden. In Kabul und an-deren Gebieten, wo diese Truppe eingesetzt wird,
sollen alle bewaffneten afghanischen Einheiten abgezogen werden 10. In dem Übergangsprozess
sollen die Vereinten Nationen eine beratende und überwa-chende Rolle
spielen. Sie haben auch das Recht, Verletzungen von Menschenrechten zu
untersuchen. (dpa/ND) (ND 06.12.01) |