Petersberger Abkommen

Nach neuntägigen Verhandlungen hat sich die Afghanistan-Konferenz auf dem Peters-berg bei Bonn am Mittwoch [ 05.12.01] auf ein Abkommen für eine politische Übergangs-ordnung nach dem Sturz des Taliban-Regimes in Kabul geeinigt:

1. Für die Dauer von rund sechs Monaten wird die Macht auf eine erste Interimsgewalt (inte-rim authority) übertragen. Mit sofortiger Wirkung ist sie auch Hüterin der Souveränität Af-ghanistans und nimmt den Sitz Afghanistans bei den Vereinten Nationen ein. Dann folgt für weitere 18 Monate eine zweite Übergangsgewalt (transitional authority). Nach diesem Zeit-raum von mindestens zwei Jahren sollen erste demokratische Wahlen stattfinden (also frü-hestens im Jahr 2004).

2. Zunächst wird für den ersten Zeitraum von sechs Monaten kurzfristig eine erste provisori-sche Regierung (interim administration) gebildet. Dieses 30-köpfige Kabinett besteht aus einem Regierungschef (Hamid Karsai), fünf Stellvertretern und 24 weiteren Mitgliedern oder Ministern. Die offizielle Machtübergabe erfolgt am 22. Dezember 2001 in Kabul.

3. Zugleich soll ein unabhängiger Sonderausschuss (21 Mitglieder) Vorbereitungen für die Einberufung einer Ratsversammlung afghanischer Stämme (Loya Jirga) treffen. Diese Sondersitzung soll innerhalb von sechs Monaten (also bis Ende Frühjahr 2002) einberufen werden. Diese Sitzung wird vom Ex-Monarchen Zahir Shah eröffnet.

4. Die Sonder-Loya Jirga soll dann über eine festere Übergangsgewalt mit einer um-fassenderen Übergangsregierung (transitional administration) entscheiden. Sie soll für die Dauer der zweiten 18-monatigen Übergangsordnung im Amt bleiben, ... (und) ... wählt auch ein Staatsoberhaupt für die Übergangsperiode. Eine verfassungsgemäße Loya Jirga soll innerhalb dieser 18 Monate einberufen werden, um eine neue Verfassung zu verabschie-den.

5. Mit dem Machtwechsel am 22. Dezember 2001 müssen alle Mudschahedin, afghanischen Streitkräfte und bewaffnete Gruppen unter die Befehlsgewalt und Kontrolle der Interimsge-walt gestellt werden.

6. Die oberste Rechtsgewalt soll von einem noch zu bildenden Obersten Gerichtshof ausge-übt werden. Ein Rechtssystem nach internationalen Standards und afghanischer Rechts-tradition soll aufgebaut werden.

7. Die provisorische Regierung errichtet mit Hilfe der UNO eine Zentralbank.

8. Die Interimsgewait setzt mit UNO-Unterstützung eine unabhängige Menschenrechtskom-mission ein.

9. Die Sicherheit während des Übergangsprozesses soll so rasch wie möglich auch durch ei-ne internationale Sicherheitstruppe unter UNO-Mandat garantiert werden. In Kabul und an-deren Gebieten, wo diese Truppe eingesetzt wird, sollen alle bewaffneten afghanischen Einheiten abgezogen werden

10. In dem Übergangsprozess sollen die Vereinten Nationen eine beratende und überwa-chende Rolle spielen. Sie haben auch das Recht, Verletzungen von Menschenrechten zu untersuchen. (dpa/ND) (ND 06.12.01)

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