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Ermittler kriegen freie Hand Bundeskriminalamt (BKA): Das BKA darf auch künftig nicht ohne konkreten Anfangsverdacht ermitteln, seine Kompetenzen werden aber ausgeweitet. Es ist auch für die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrororganisationen zuständig und kann bei schweren Formen von Datennetz-Kriminalität ermitteln. Das BKA kann künftig auch ohne die bisher notwendigen Umwege über Länderpolizeien Auskünfte unmittelbar einholen. Bundesgrenzschutz (BGS): Die Gesetzesänderung stellt klar, dass der BGS für den Einsatz von Sicherheitskräften in Flugzeugen (Sky Marshalls) zuständig ist. Verfassungsschutz: Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhält das Recht, auch solche Aktivitäten zu beobachten, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker richten. Die Gesetze fÜr den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) werden entsprechend angepasst. Um Geldströme internationaler Terrororganisationen zu erforschen, darf der Verfassungsschutz bei Banken Informationen abfragen. Ferner dürfen Auskünfte bei Postdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen eingeholt werden. (...) Ausländergesetz: Die Gesetzesänderung präzisiert Bedingungen, unter denen Ausländern ein Aufenthalt oder eine Einreise verweigert werden kann. Dies betrifft Gefährdungen der demokratischen Grundordnung und Anhänger politisch gewalttätiger Ziele. (...) Asylverfahrensgesetz: Es wird eine gesetzliche Grundlage für eine Sprachaufzeichnung geschaffen. Mit einer Identität sichernden Sprachanalyse soll in Zweifelsfällen die Herkunft des Antragstellers ermittelt werden. (...) Fingerabdrücke von Asylbewerbern können automatisch mit dem Tatortspurenbestand des BKA abgeglichen werden. Ausländerzentralregister: Dieses zentrale Register soll zu einer Visa-Entscheidungsdatei ausgebaut werden. (...) Pass- und Personalausweisrecht: Durch entsprechende Änderungen wird die Grundlage geschaffen, um computergestützte Identifizierungen (Biometrie) in die Ausweispapiere aufzunehmen. Neben dem Lichtbild und der Unterschrift sollen weitere geometrische Merkmale auch in verschlüsselter Form aufgenommen werden dürfen. Die Einzelheiten regelt ein noch zu schaffendes Bundesgesetz. (...)" (FR 29.10.01) |