Neben Regeln zur Sicherheitsüberprüfung und
zu Fingerabdrücken, zur Hand- und Gesichtsgeometrie in Pässen
und Personalausweisen sieht der 110-Seiten-Entwurf zum "Gesetz zur Bekämpfung
des internationalen Terrorismus" vor, acht weitere Gesetze und drei Verordnungen
zum Ausländerrecht zu ändern. Grundsatz: Der Staat müsse
Gefahren für die innere Sicherheit nicht nur frühzeitig erkennen,
sondern auch alles tun, damit das Risiko solcher Gefahren so gering wie
möglich ist und möglichst nicht eintritt. Der Schutz vor Terrorismus
beginne nicht erst im Inland.
So soll das Bundeskriminalamt ein eigenes Recht
auf Ermittlungen im Vorfeld etwa des Terrorismus erhalten, im Entwurf
"Initiativ-Ermittlungskompetenz" genannt. Damit könnte das BKA auch
ohne konkreten Anfangsverdacht aktiv werden. Zudem soll es für schwere
Datennetz-Kriminalität zuständig sein. Allerdings soll das Recht
auf Tatbestände beschränkt sein, die die innere oder äußere
Sicherheit gefährden oder zu erheblichen Vermögensschäden
führen könnten.
Der Bundesgrenzschutz soll künftig in einem
"grenznahen Raum" von 50 Kilometern verdachtsunabhängige Personenkontrollen
machen dürfen, bislang ist dieser Raum auf 30 Kilometer von der Grenze
aus beschränkt. Die Anwesenheit von Luftpolizisten ("sky marshals")
an Bord deutscher ziviler Flugzeuge, die bereits möglich ist, soll
gesetzlich geregelt werden.
Auch der Verfassungsschutz soll gestärkt
werden und neue Aufgaben erhalten: Alle Geldinstitute sollen verpflichtet
sein, ihm Auskunft über Konten, Kontoinhaber und weitere Berechtigte
zu geben, um Geldströme zu erforschen. "Es ist sicherzustellen, dass
jede Transaktion zurückverfolgt werden kann."
Ebenso soll der Verfassungsschutz Zugriff auf Dateien
über Verbindungen der Telekommunikation, der Post und der Luftverkehrsgesellschaften
erhalten. Außerdem soll er so genannte "Catcher" ("Fänger")
einsetzen können, die aktiv geschaltete Mobiltelefone lokalisieren
und jeweilige Geräte- und Kartennummern feststellen können.
Zur Begründung heißt es: Logistische Vorbereitungen terroristischer
Aktionen erfolgten auch im Inland. Der Verfassungsschutz brauche Informationen
über ihre Kommunikationswege.
Über die Mobilfunk-Daten sollen "Bewegungsbilder
Verdächtiger" erstellt werden und damit Ruhe- und Vorbereitungsräume
internationaler terroristischer Gruppen rechtzeitig analysiert werden
können. Die Begründung verweist darauf, dass über das bisherige
Maß hinaus (so genanntes G-10-Gesetz) keine Inhalte von Telefongesprächen
erhoben werden sollen. "Das Grundrecht des Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnisses … wird insoweit eingeschränkt",
heißt es im Gesetzentwurf.
Ebenso sollen das Bundesamt für Flüchtlinge
und die Ausländerbehörden dem Verfassungsschutz zur Auskunft
und Weiterleitung ihrer Daten verpflichtet werden. Der Verfassungsschutz
soll zudem entsprechende Daten länger als bisher (fünf oder
zehn Jahre) speichern dürfen, um sich bewusst konspirativ verhaltenden
Schläfern auf die Spur zu kommen. Die neue Aufgabe des Bundesamtes
für Verfassungsschutz lautet allgemein: "Bestrebungen beobachten,
die gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder gegen das
friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind."
Was genau in Zukunft in Pässen und Personalausweisen
festgehalten werden soll, bleibt - wie berichtet - dem Innenminister überlassen.
"Die Einzelheiten über die Aufnahme biometrischer Daten bestimmt
das Bundesministerium des Innern… durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung
des Bundesrates bedarf." "Biome-trische Daten" sind "Fingerabdrücke,
Hand- und Gesichtsgeometrie" und laufen unter dem Begriff "künstliches
Sehen". Diese Systeme beruhen auf mathematischen Verfahren; sie sollen
herkömmliche Porträts erkennen und interpretieren können.
Zur Begründung heißt es, gerade international tätige Terroristen
benutzten häufig falsche Identitäten, um ihre vielen Reisen
zu verschleiern.
Die besonderen Regelungen für Ausländer
sollen laut Begründung sicherstellen, "dass Personen, die unter dem
Verdacht stehen, terroristische oder extremistische Aktivitäten zu
unterstützen, einem allgemeinen Einreise- und Aufenthaltsverbot in
Deutschland unterliegen".
Ausländervereine sollen leichter verboten
werden können, wenn sie unter Extremismusverdacht geraten. Künftig
sollen sie verboten werden können, wenn sich ihre Ziele oder Mittel
gegen Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen
Ordnung richten oder wenn sie Gewaltanwendung - auch im Ausland - unterstützen.
Zudem soll gegen Ausländervereine vorgegangen werden, die hier zu
Lande Spenden für terroristische "Mutterorganisationen" sammeln,
für sie "Kämpfer" rekrutieren oder sie sonst unterstützen.
Visa und Aufenthaltserlaubnisse sollen
bei Terrorismusverdacht versagt werden können. Damit könnte
künftig auch ausländischen Ehegatten von Deutschen unter Umständen
die Einreise verweigert werden. Auch bei kurzfristigen Aufenthalten sollen
die Ausländerbehörden eingeschaltet werden. Bei Visa-Antragstellern
sollen "identitätssichernde" Schritte wie Fingerabdrücke und
biometrische Daten aufgenommen und gespeichert werden. Eine Liste so genannter
Problemstaaten soll erstellt werden. Der Abschiebeschutz für des
Terrorismus verdächtige Personen wird eingeschränkt; es reiche
der Verdacht aus rechtskräftige Verurteilung solle nicht mehr Voraussetzung
sein. Damit solle verhindert werden, dass die Bundesrepublik ein Ruheraum
für Terroristen sein könne. Für Asylbewerber sollen
fälschungssichere Ausweise eingeführt werden. Außerdem
sollen sie sich einer "Sprachaufzeichnung" stellen, damit eine Analyse
die Herkunftsregion klären kann. Vier Fünftel aller Asylbewerber
kämen (zum Teil absichtlich) ohne Papiere. Fingerabdruck, biometrische
Daten und Sprachaufzeichnung sollen zehn Jahre aufbewahrt und auch von
der Polizei benutzt werden dürfen.
Das Ausländerzentralregister soll künftig
auch Lichtbilder und Fingerabdrücke Betroffener speichern. Auch die
Polizei soll "über die Grunddaten hinaus" Zugriff auf die Aufenthaltsdaten,
Angaben zum Asylverfahren und Visaentscheidungen haben. Ebenso sollen
Daten gespeichert werden über Personen, die gefälschte oder
verfälschte Papiere im Visaverfahren vorgelegt haben. Auch die Religionszugehörigkeit
von Ausländern soll gespeichert werden. Schon deutsche Botschaften
und Konsulate sollen die Daten über Visaerteilungen oder -versagungen
speichern. In Deutschland soll eine "Visa-Entscheidungsdatei" angelegt
werden. Auch soll festgehalten werden, wer Ausländer eingeladen hat,
um so leichter an Hintermänner zu kommen.
Das Bundeskriminalamt soll Fingerabdrücke und andere
Daten von Asylbewerbern mit dem Bestand von Tatortspuren abgleichen
können. Auch sollen die Dienste den "gesamten Bestand des Ausländerzentralregisters
im automatischen Abrufverfahren abrufen" können. Ermittlungen nach
den Anschlägen in den USA hätten gezeigt, dass terroristische
Gefahren auch Ausländer begehen könnten, die sich hier längere
Zeit aufhielten.
Die Kosten der geplanten Änderungen beziffert das
Schily-Ministerium bisher nicht. Es heißt nur, "ein finanzieller
Mehraufwand" stehe an, der "nicht hinreichend genau abschätzbar"
sei, weder für den Bund noch für die Länder. Vor allem
das BKA werde "beträchtliche materielle und personelle Mittel" benötigen.