22.11.2000

Woche aktuell 47/00

"Reform" der Invalidenrente mit weitreichenden Auswirkungen

Verabschiedet wurde von der Schröder/Fischer-Regierung nun die "Reform" der Invalidenrente, verharmlosend als "kleine Rentenreform" bezeichnet. Deren Folgen sind bisher wenig bekannt. Sie sind aber gerade für Arbeiter und Angestellte sehr einschneidend und bringen den volksfeindlichen Charakter der Rentenpläne zum Ausdruck.

Bereits jeder vierte Versicherte des Geburtsjahrgangs 1934 (der im letzten Jahr das Rentenalter 65 erreichte) erhielt vor der Altersrente eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Durch Arbeits- und Umweltbelastungen sowie das Verkehrschaos auf den Straßen wächst das Risiko, zumindest zeitweise berufs- oder erwerbsunfähig zu werden. Betroffen sind davon derzeit insgesamt 1,9 Millionen Menschen. Ab 1.1.2001 sollen nun Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente durch eine "Erwerbsminderungsrente" ersetzt werden:

  • Als Begründung für die ersatzlose Streichung der Berufsunfähigkeitsrente wurde im Gesetzestext die Forderung der BDA übernommen: "Diese Rentenart stellt eine Besserstellung einzelner Versichertengruppen mit besonderen Qualifikationen gegenüber allen anderen Versicherten dar." Tatsächlich werden heute drei von vier neu bewilligten Renten wegen Berufsunfähigkeit an Arbeiter gezahlt. 40- bis 60-jährige Arbeiter, die nach jahrzehntelanger Knochenarbeit im Bergbau, in der Stahl- oder Automobilindustrie auf "Schonarbeitsplätze" abgeschoben wurden, konnten so ihre Lohneinbußen wenigstens teilweise ausgleichen. Schon bisher wurden diese Arbeitsplätze (vom Pförtner bis zum Waschraumwärter) zunehmend an "Fremdfirmen" vergeben. Zukünftig bleibt den Betroffenen nur der Weg zum Arbeits- und Sozialamt. Denn die Mehrheit hat keinen Anspruch auf "Erwerbsminderungsrente".
  • Die volle "Erwerbsminderungsrente" erhält nur, wer ein "Restleistungsvermögen" von weniger als drei Stunden Arbeit pro Tag hat. Wer noch bis zu sechs Stunden arbeiten kann, bekommt nur die halbe Rente. Die durchschnittliche "Erwerbsunfähigkeitsrente" beträgt heute jedoch gerade mal 1.595 DM, bei Frauen sogar nur 1.186 DM. Das zwingt Erwerbsunfähige, sich Teilzeitarbeit zu suchen oder in Armut zu leben, zumal Schwerbehinderte kaum noch Chancen auf einen Arbeitsplatz haben.
  • Das Rentenalter für Schwerbehinderte wird von 60 auf 63 Jahre erhöht und bei einer vorgezogenen Altersrente erfolgen Rentenabschläge bis zu 10,8 Prozent. Als Begründung führt die Bundesregierung ausgerechnet die niedrigen "Erwerbsminderungsrenten" an. Die Abschläge seien eine "notwendige Verhaltenssteuerung zur Vermeidung von Ausweichreaktionen" in die vorgezogene Altersrente.
  • Die neue "Erwerbsminderungsrente" wird nur befristet gewährt. Die Betroffenen müssen sich regelmäßig einem bürokratischen Willkürakt unterwerfen, in dem sie sich krankmelden, die Rente neu beantragen und ihr "Restleistungsvermögen" feststellen lassen.

Von dieser Verschärfung profitieren allein die Monopole, zum einen durch die "Entlastung" der Rentenkassen um fast 7 Mrd. DM, die in erster Linie zur Reduzierung bzw. zum Einfrieren der Pflichtbeiträge verwendet werden. Rund 250 Millionen DM der Kosten werden auf die Krankenkassen abgewälzt, die diese aus den Beschäftigten und Versicherten wieder herauspressen müssen. Kosten werden auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung gespart, an die die Unternehmer über die Berufsgenossenschaften zusammen mit dem Staat Beiträge zahlen.

CDU, CSU und FDP stimmten nun gegen die "kleine Rentenreform". Dabei entspricht sie bis auf den "Vertrauensschutz" für die über 40-jährigen (sie behalten den Anspruch auf eine um 25 Prozent gekürzte Rente wegen Berufsunfähigkeit) exakt der bereits von der Kohl-Regierung eingeleiteten "Reform", zu der die SPD in ihrem Wahlprogramm 1998 schrieb: "So darf man mit Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, nicht umgehen. Die SPD-geführte Bundesregierung wird die unsoziale Rentenpolitik unmittelbar nach der Bundestagswahl korrigieren."

Diese arbeiterfeindlichen Pläne sind ein weiterer Grund, die Rentenpläne insgesamt zu Fall zu bringen und für die Forderung nach "voller Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Kapitalisten" einzutreten.

Quellen: VDR-Stellungnahme 19.10.00, BDA-Papier 12.10.00, Statistisches Jahrbuch 2000, IGM-Rentenbroschüre, HB 15.11.00, FAZ 17.11.00

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