05.07.2000

Woche aktuell 27/2000

Gesundheits"reform" (Teil II): Die Kinder gegen Mumps oder Masern versichern?

Diese Frage könnten sich demnächst Eltern stellen. Nicht nur der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) fordert "die Einführung eines eigenen Beitrags für nichterwerbstätige Ehegatten und Kinder." Heftige Proteste erntete auch Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) mit der Ankündigung, dass sie "die kostenlose Mitversicherung von Frauen und Kindern einschränken" will. Sie wurde zunächst von Bundeskanzler Schröder zurückgepfiffen, das sei der "falsche Vorschlag zur falschen Zeit".

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder - solange sie kein eigenes Einkommen haben - automatisch mitversichert. Nur eine Frage des geschickten Zeitpunkts ist es offenbar für Bundeskanzler Schröder, die Forderungen der Arbeitgeberverbände auch umzusetzen. Denn ganz im Sinne des Vorschlags seiner Bundesgesundheitsministerin heißt es in der Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vom 1. März 2000 zur Gesundheits"reform": "Ein größerer Teil der Gesundheitsleistungen als bisher (muss) im Rahmen der Eigenversorgung und Selbstverantwortung finanziert werden. (...) Insbesondere sollte die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten auf Zeiten der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen beschränkt werden."

Nach den Vorstellungen der BDA sollen die gesellschaftlichen Aufgaben der Gesundheitsvorsorge und Krankenversorgung weitgehend auf die Familien abgewälzt werden. Ein Ansinnen, das einer Zerreißprobe für die Mehrheit der Familien gleich kommt. Denn rund 90% der Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung direkt als Beitragszahler oder als Familienmitglied versichert. Dabei geht es der BDA allein um die Umverteilung der gesellschaftlichen Kosten der Krankenversicherung zu Lasten der Familien und zu Gunsten der Unternehmensgewinne. So fordert die BDA weiter: "Erforderlich ist es deshalb, den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in Grund- beziehungsweise Standardleistungen auf der einen und Wahlleistungen auf der anderen Seite zu unterteilen. Diese Grundversorgung ist weiterhin paritätisch (von der gesetzlichen Krankenkasse, Woche aktuell) zu finanzieren. Ein Beitragssatz von höchstens 12% reicht zur Finanzierung medizinisch notwendiger Leistungen aus. Der Arbeitgeberbeitrag muss dementsprechend auf maximal 6% festgeschrieben werden. Versicherte, die ... über die Grundversorgung hinausgehende Wahlleistungen wünschen, müssen die damit verbundenen Mehrkosten selbst tragen."

Was die Kohl-Regierung mit der Einführungen von Zuzahlungen als sogenannte "Selbstbeteiligung" begonnen hat, soll nun die Schröder-Regierung mit der "Einräumung von Wahlrechten für die Versicherten bei der Festlegung des Versicherungsschutzes" fortsetzen. Für die Familien der Werktätigen bedeutet dieses sogenannte "Wahlrecht" nichts anderes, als dass künftig die Gesundheitsfürsorge für ihre Kinder weitgehend vom Familieneinkommen abhängen soll. Dabei ermöglicht ihre gesellschaftliche Arbeitsleistung längst eine umfassende Gesundheitsvorsorge und Krankenversorgung auf dem höchsten medizinischen Niveau für die gesamte Bevölkerung.

Dass die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung ständig steigen, ist kein Zeichen dafür, dass die Gesundheitsausgaben an die "Leistungsfähigkeit der Gesellschaft" stoßen, wie Bundesgesundheitsministerin Fischer behauptet. Denn der Beitrag geht von der Höhe der Löhne und Gehälter aus, deren Anteil an den tatsächlich erbrachten gesellschaftlichen Leistungen seit Jahren sinkt. Obwohl die Krankenkassen für die enormen Gewinne der Pharma- und Medizingeräte-Konzerne aufkommen müssen (siehe Woche aktuell 26/2000), pendelt der Anteil sämtlicher Ausgaben im Gesundheitswesen am Bruttoinlandsprukt seit 1992 um die 11%. Der Anteil der Ausgaben für Vorsorge, Krankheitsbehandlung und Rehabilitation am Bruttoinlandsprodukt ging von 1992 (8,4%) bis 1998 (7,9% ) sogar leicht zurück.

Die Festschreibung bzw. Senkung der Beiträge der BDA zur gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet eine zunehmende Abwälzung der Kosten der Gesundheitsversorgung auf die Versicherten. Dem entsprechend heißt es in der Stellungnahme: "Jeder Beitragssatzpunkt erhöht die Abgabenlast von Versicherten und Arbeitgebern um zusätzlich 17 Milliarden DM pro Jahr. Vor diesem Hintergrund ist die paritätische Finanzierung über Pflichtbeiträge auf die medizinisch notwendige Leistung zu begrenzen. Eine Übertragung des Arbeitgeberanteils auf den Lohn wird aus gesellschafts-, sozial- und tarifpolitischen Gründen nicht befürwortet."

Quellen: sz 24. und 27.6.00, ,BDA-Stellungnahme 1.3.00, Sozialbudget 1998

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