31.5.2000 Woche aktuell 22/2000 Riesters Rentenstrukturreform (Teil IV): Am 30. Juni haben sich Bundessozialminister Riester und die "Sozialexperten" von SPD und Bündnis90/Die Grünen mit den "Schöneberger Beschlüssen" auf ein gemeinsames Konzept zur sogenannten Rentenstrukturreform geeinigt. Die brisanten Einzelheiten zur Einführung der "freiwilligen" privaten Altersvorsorgung und Reform der Altersbesteuerung hält die Bundesregierung noch unter Verschluß. Doch bereits die bekanntgewordenen Eckwerte stoßen auf breite Kritik. Ab Januar 2001 soll jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus der eigenen Tasche in eine private Altersvorsorge einzahlen. Der Mindestbeitrag in Höhe von 0,5% des Bruttolohnes soll stufenweise bis zum Jahr 2008 auf 4% steigen. Bei einem monatlichen Bruttolohn von 3.500 DM sind das im nächsten Jahr 210 DM und im Jahr 2008 bereits 1.680 DM, die zusätzlich zu den weiter laufenden Abzügen für die gesetzliche Rentenversicherung aufgebracht werden müssen. Und zwar für jedes sozialversicherungspflichtige Familienmitglied entsprechend seines Bruttolohnes. Bezieher von Kranken- und Arbeitslosengeld sowie geringer Verdienende sollen dafür einen geringfügigen staatlichen Förderbetrag von 75 DM pro Jahr (im Jahr 2001) erhalten, der stufenweise bis 400 DM jährlich angehoben werden soll. Was es mit der "Freiwilligkeit" bei der privaten Altersvorsorge auf sich hat, wird daran deutlich, daß in jedem Fall bei der Berechnung des gesetzlichen Rentenanspruchs der "mögliche Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge" berücksichtigt wird, d.h. der Rentenanspruch entsprechend gekürzt wird. Von der Bundesregierung wird der Betrug an den Rentenversicherten als "Ausgleichsfaktor" bezeichnet. Damit wird aber das Niveau der gesetzlichen Altersrente um 17% gesenkt, was von der privaten Altersvorsorge "ausgeglichen" werden soll. Trotz der enormen Mehraufwendungen für die private Altersvorsorge stiegen damit die gesamten Rentenansprüche aus der gesetzlichen und privaten Versicherung um keinen Pfennig. Mit einer sogenannten "modifizierten Nettoanpassung" ab dem Jahre 2002 soll zusätzlich die jährliche Rentenanpassung von Nettolohnerhöhungen aufgrund von Steuersenkungen abgekoppelt werden, um das Niveau der gesetzlichen Altersrente dauerhaft zu senken. Die Senkung der Nettolöhne z.B. durch Abführungen in betriebliche Zusatz-Rentenversicherungen wird dagegen weiterhin zur Minderung der Rentenanpassung führen. Zusätzlich soll der auszuzahlende Rentenbetrag drastisch gekürzt werden, in dem eine generelle Besteuerung der gesetzlichen wie privaten Rente eingeführt wird. Bisher sind monatliche Renten unter 4.000 DM faktisch steuerfrei. Von höheren Altersbezügen ist jeweils rund ein Viertel zu versteuern. Künftig sollen stufenweise alle Renten, unabhängig von ihrer Höhe, komplett und voll steuerpflichtig werden. In einem ersten Schritt sollen die Renten (gesetzliche und private zusammengenommen) über monatlich 2.250 DM versteuert werden, was rund zwei Millionen Rentner beträfe, die jährlich rund drei Milliarden DM von ihrer Rente in die Steuerkasse abführen müßten. In drei weiteren Schritten sollen dann die Renten komplett versteuert werden, bis alle Rentner betroffen sind. Dafür sollen die Bruttolöhne um den Betrag der Rentenbeiträge steuerfrei werden, damit es den Werktätigen "leichter" fällt, ihre zusätzlichen privaten Beiträge aufzubringen. Der ganze Sinn und Zweck dieser Reform besteht in der drastischen Umverteilung der Beitragslasten vom sogenannten "Arbeitgeberanteil" auf die Masse der Beschäftigten und ihrer Familien. Die 20 Seiten dicken Ausführungen zur "Reform der Altersbesteuerung" sind laut Spiegel so brisant, daß die Bundesregierung bisher zögert, ihren Inhalt bekannt zu machen. Damit ordnet sich die Bundesregierung vollständig den Forderungen der Unternehmerverbände unter. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatte in einer Stellungnahme vom 1. März 2000 die Riester-Rentenpläne als "unzureichend" zurückgewiesen: "Mit der sozialen Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit soll eine weder erforderliche noch sachgerechte ‘Sozialhilfe de luxe’ in der Rentenversicherung eingeführt werden. Hieraus folgt nicht nur eine Vermischung von Rentenversicherung und Sozialhilfe, eine Bestrafung von Arbeit bzw. Belohnung von Nicht-Arbeit und damit ein Einstieg in die Grundrente und den Versorgungsstaat, sondern auch eine unabsehbare Kostenexpansion durch die Pflicht zum Export dieser neuen Sozialleistung in die EU- und Abkommensstaaten." Quellen: Spiegel 21/2000, HB FR und sz 31.5.00 © GSA e.V., Nachdruck mit Quellenangabe frei
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