24.5.2000
Woche aktuell 21/2000
"Reform der Bundeswehr" (2)
Der Bericht der Kommission "Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr" geht davon aus, daß sich "die Aufgaben der Bundeswehr völlig verändert" haben. "Die Bundeswehr wird vornehmlich außerhalb Deutschlands eingesetzt werden ... zu regional begrenzten Einsätzen der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung." Unter dieser Ausgangsstellung wird die gesamte Konzeption der Bundeswehr konsequent durchforstet. Hinter der zahlenmäßigen Verkleinerung der Bundeswehr verbirgt sich die Aufrüstung zu einer modernen Interventionsarmee, mit der flexibel auf weltweite Krisen und Kämpfe reagiert werden soll..
"Die Kommission empfiehlt, Fähigkeiten, Strukturen und Umfänge der Bundeswehr primär aus der Eignung zu Kriseneinsätzen abzuleiten. (...) Die Fähigkeit, im kompletten Einsatzspektrum bis hin zu Konflikten mit hoher Intensität handeln zu können, muss künftig über große Entfernungen glaubhaft und dauerhaft sichergestellt werden. Diese Entwicklung markiert zugleich die Abkehr vom traditionellen Bild der Bundeswehr als Instrument eines rein auf territoriale Verteidigung orientierten Landes." Die tatsächliche Veränderung liegt allerdings in der veränderten NATO-Strategie, in die die Bundeswehr vollständig integriert wird. Vom Charakter her war die NATO schon immer ein aggressives Militärbündnis und keine Heimatschutztruppe.
Die Kommission tritt für eine zahlenmäßige Verkleinerung der Bundeswehr ein, mit der Begründung:
"Der teure Unterhalt vorhandener, aber großenteils nicht mehr benötigter Fähigkeiten drückt die Investitionsquote und verhindert die für Kriseneinsätze notwendige Modernisierung von Ausrüstung und Bewaffnung."
Während in der öffentlichen Diskussion die Frage der Wehrpflicht in den Vordergrund gerückt ist, steht für die Kommission die Ausrichtung auf die Anforderung von Kriseneinsätzen, für die zur Zeit bereits 50.000 Soldaten eingesetzt sind, im Zentrum:
"Dafür hat die Kommission folgende Leitlinien entwickelt, die nach ihrer Überzeugung die künftige Wehrform bestimmen sollen: ein Gesamtbedarf von 140.000 Soldaten in Einsatzkräften. Dieser Umfang ist erforderlich, um den künftigen Aufgaben gerecht zu werden und der Bundesrepublik angemessenes Gewicht und Mitsprache im Bündnis zu sichern; eine dieser Truppenstärke angemessene militärische Grundorganisation; ein Reservistenpotential, das bei Vorhalten entsprechender Strukturen einen Verteidigungsumfang von mindestens 400.000 Soldaten ermöglichen würde; ein geringstmöglicher Personalkostenaufwand bei Erfüllen der vorgenannten Leitlinien."
Entsprechend diesen Leitlinien empfiehlt die Kommission die Verringerung der Bundeswehr auf 240.000 Mann, davon 30.000 Wehrdienstleistende. Dazu würde die jetzige Wehrpflicht in einen Auswahlwehrdienst umgewandelt. Eine Minderheit der Kommission vertritt den Übergang zur völligen Aufhebung der Wehrpflicht. Die Mehrheit sieht den Vorteil des Auswahlwehrdienstes in einer "den jeweiligen militärischen Erfordernissen entsprechenden flexiblen Einberufung".
Hinsichtlich der Struktur untersucht die Kommission die neuen Anforderungen an eine "Einsatzführung deutscher Streitkräftekontingente im Einsatzgebiet multinationaler Kommandobehörden". (...) Dafür bedarf es einer neuen Organisation, die auf alle benötigten Kräfte zentral zurückgreifen kann und dazu in der Lage ist, streitkräftegemeinsame Operationen modular zusammengestellter Kontingente über Landes- und Bündnisgrenzen hinweg zu führen. (...) Die Kommission empfiehlt, für die operative Führung von Einsätzen der Bundeswehr ein Streitkräfteführungskommando auszustellen."
Außerdem stellt der Bericht Leitlinien für die veränderte Ausrüstung, Bewaffnung und die benötigten Ausgaben auf: "Der Schwerpunkt künftiger Ausrüstung muss auf Präzisionsbewaffnung mit Abstandsfähigkeit unter Allwetterbedingungen liegen. (...) Die Kommission hält ein Verhältnis von 34 Prozent Personalkosten, 25 Prozent anderen Betriebskosten und 30 Prozent Investitionsausgaben für angemessen." Damit sollen auch Schlußfolgerungen aus dem Scheitern der militärischen Taktik im NATO-Krieg gegen Jugoslawien gezogen werden.
Die neue NATO-Strategie ist auch in Worten nicht mehr an den sog. "Verteidigungsfall" gebunden. Sie sieht ausdrücklich "nicht Artikel 5 Krisenreaktionseinsätze" vor. Das sind Angriffskriege wie gegen Jugoslawien, während der Artikel 5 den Einsatz vorsah, wenn ein NATO-Land angegriffen wird. Dabei soll die Bundeswehr "angemessenes Gewicht und Mitsprache", also eine führende Rolle, bekommen.
Quellen: FAZ 24.5.2000
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