17.5.2000

Woche aktuell 20/2000

Riesters Rentenstrukturreform (Teil II):
"Sind die Rentenbeiträge zu hoch"?

Ziel der Reform sei es, läßt uns Bundessozialminister Riester in seiner neuesten Broschüre wissen, "Sie alle und unser Land fit zu machen für die künftigen Herausforderungen." Geeinigt hat man sich auf dem Rentengipfel bereits auf drei Eckpunkte. Auf den ersten, die Einführung einer "Grundsicherung im Alter", sind wir bereits in der letzten Woche aktuell eingegangen. Der zweite lautet:

· "Beiträge runter, Chancen rauf. (...) Ziel ist es, den Beitragssatz noch weiter zu senken. Um den Geldbeutel der Berufstätigen noch weiter zu entlasten, ihre Rentenbeiträge nachhaltig berechenbar zu machen und die Arbeitgeber noch weiter zu motivieren, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auszuweiten. An alle und an morgen denken. Rentenbeiträge und Rentenniveau langfristig stabilisieren, private Eigenvorsorge ergänzend einbringen - das sind die Kernpunkte der Rentenreform."

So wird versucht, an dem berechtigten Interesse der arbeitenden Menschen an einer Altersvorsorge anzusetzen, die nicht zu Lasten der jüngeren Generationen geht. Auf diese Weise sollen die Werktätigen für die Regierungspläne gewonnen werden, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu senken und statt dessen eine zusätzliche private Rentenversicherung einzuführen. Das Ergebnis dieser Pläne wird weder eine Stabilisierung der Rentenbeiträge, noch eine "Sicherung" des Rentenniveaus sein. Vielmehr geht es um einen weiteren Schritt zur massiven Umverteilung des Nationaleinkommen zugunsten der Banken und Konzerne.

Gegenwärtig wird für jeden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein Beitrag in Höhe von 19,3% des Bruttolohns in die Rentenkasse eingezahlt. Bei einem gegenwärtigen Durchschnitts-Bruttolohn von 5.177 DM sind das 999,16 DM im Monat oder 11.990 DM im Jahr. Erst wenn die Arbeiter oder Angestellten 45 Jahre diesen Beitrag eingezahlt haben - nach dem heutigen Lohn und Beitragssatz wären das 539.546 DM - haben sie vollen Anspruch auf die sogenannte Standardrente in Höhe von monatlich 2.008 DM in West- und 1.741 DM in Ostdeutschland. Es wird davon ausgegangen, daß bereits jetzt die Hälfte der zukünftigen gesetzlichen Renten im Bereich des Sozialhilfesatzes liegen wird. Jede Beitragssenkung drückt weitere Rentner unter dieses Niveau.

Deshalb behauptet Riester nun, von einer "ergänzenden privaten Eigenvorsorge" hätten die Beitragszahler unter dem Strich im Alter mehr. Gleichzeitig hätten sie damit selbst in der Hand, wieviel sie in ihre Altersvorsorge "investieren". Der Spielraum dafür ist aber äußerst begrenzt, zumal die Beiträge für solche Zusatzversicherungen von den Tariflohnerhöhungen abgezweigt werden sollen. Riester vergleicht bei seiner Rechnung auch nur den gesetzlichen Beitragsanteil der Arbeiter und Angestellten mit dem, was ein gleich hoher privater Versicherungsbeitrag an zukünftiger Rentenauszahlung einbringt. Auch die andere Hälfte des monatlichen Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung (fälschlicherweise als "Arbeitgeberanteil" oder "Lohnnebenkosten" bezeichnet) ist Bestandteil des Arbeitslohns, den die Werktätigen brauchen, um ihre Existenz und die ihrer Familien aufrechtzuerhalten. Er wird lediglich von den Unternehmern genauso wie beispielsweise die Lohnsteuer direkt abgeführt. Mit jedem Prozentpunkt, um den die Beitragssätze zu den Sozialversicherungen gesenkt werden, fehlen 17 Milliarden DM in den Rentenkassen (was allein auf Kosten der Versicherten durch Leistungskürzung geht), während die Profite der Unternehmen insgesamt um 8,5 Milliarden DM steigen.

Über die privaten Versicherungen soll nun dieser Fehlbetrag ausschließlich von den Werktätigen aufgebracht werden. Um in den "Genuß" einer gleich hohen Rente zu kommen, müssen sie dafür nicht nur wesentlich mehr einzahlen. Sie gehen bei den zumeist auf Kapitalanlagebasis funktionierenden Privatversicherungen auch ein enormes Risiko ein. So wird von diesen grundsätzlich der "Kapitalzuwachs" und die in Aussicht gestellte "Rückzahlung" unter den Vorbehalt gestellt, daß die bei der Berechnung zugrunde gelegten "Rahmenbe-dingungen und weitere Entwicklung" auch zutreffen. Gemeint ist damit die Entwicklung der Aktienkurse bzw. der Rendite der Kapitalbeteiligungen, in die die Beiträge angelegt wurden. Aus den USA sind bereits eine Reihe von Fällen bekannt, wo Rentenfonds auf Kapitalbasis pleite gegangen sind. Im schlimmsten Fall können die eingezahlten Beiträge dann ganz abgeschrieben werden. Von einer "Sicherung" der Renten und Beiträge sowie einer "Erhöhung der Eigenverantwortung" kann also keine Rede sein. Um ausreichende Renten und entsprechende Beitragszahlungen tatsächlich zu gewährleisten, ist unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen die volle Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Unternehmer notwendig.

(Teil III: Verbesserte Alterssicherung für werktätige Frauen?)

Quellen: VDR Jahresbericht, KND 23/2000, sz 12.5.00

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